Wie bezahlt man einen Immobilienmakler?
Immobilienmakler-Kosten verstehen. So zahlen Sie fair und transparent mit Gerber Immobilien Hof
Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung. Ein kompetenter Immobilienmakler kann Ihnen dabei wertvolle Unterstützung leisten. Bei Gerber Immobilien Hof stehen wir Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite. Doch wie sieht die Bezahlung eines Maklers eigentlich aus? Wer trägt die Kosten, und wann wird die Provision fällig? Dieser Artikel von Ihrem Immobilienexperten Gerber Immobilien in Hof bringt Licht ins Dunkel.
Das Wichtigste zuerst: Das Erfolgsprinzip
In Deutschland gilt grundsätzlich das Erfolgsprinzip. Das bedeutet: Eine Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag (oder Mietvertrag bei Vermietungen) zustande gekommen ist. Sie zahlen also nur, wenn der Makler seine Leistung erfolgreich erbracht hat – so auch bei Gerber Immobilien Hof.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?
Die Aufteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf ist seit dem 23. Dezember 2020 gesetzlich neu geregelt. Ziel war es, Käufer finanziell zu entlasten. Die Neuregelung betrifft Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Hälftige Teilung: In den meisten Fällen wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Das bedeutet, beide Parteien zahlen in der Regel jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision – eine faire Lösung, die wir bei Gerber Immobilien Hof transparent handhaben. Leider gibt es Kollegen, die hier wettbewerbsrechtliche Irreführung betreiben und immer noch mit großen Buchstaben provisionsfrei bewerben. Für die meisten verkauften Immobilien gilt aber die gesetzlich Neuregelung. Erst wenn man im Kleingedruckten oder in kleinen Fußnoten nachliest, dann steht dort nicht für das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung.
Vereinbarung mit dem Verkäufer: Es ist auch möglich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt und sich verpflichtet, die gesamte Provision zu tragen. In diesem Fall zahlt der Käufer nichts direkt an den Makler.
Reine Käuferprovision ist unzulässig: Ein Makler darf nicht mehr ausschließlich vom Käufer eine Provision verlangen, es sei denn, der Käufer hat den Makler explizit mit der Suche nach einer bestimmten Immobilie beauftragt (sogenannter Suchauftrag). Dieser Fall ist in der Praxis eher selten.
Wichtig: Die Provisionsvereinbarung muss schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden. Bei Gerber Immobilien Hof legen wir großen Wert auf klare und verständliche Verträge.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, hat sich aber regional üblicherweise bei einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises eingependelt. In vielen Bundesländern liegt die Gesamtprovision (für Käufer und Verkäufer zusammen) zwischen 3 % und 7 % zzgl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Auch in der Region Hof orientieren wir uns an diesen üblichen Sätzen, wobei wir stets transparent über die genaue Höhe informieren.
Vorsicht Falle: Achten Sie genau auf die Provisionsangaben! Viele Verkäufer übersehen leicht, wie sich die Mehrwertsteuer auf die Maklerprovision auswirkt. Aus scheinbar geringen Unterschieden im Prozentsatz können deutliche Mehrkosten entstehen. Ein Beispiel: 3% zzgl. 19% MwSt. ergeben 3,57%, während 3,5% zzgl. 19% MwSt. bereits 4,17% und 4% zzgl. 19% MwSt. sogar 4,76% ausmachen. Prüfen Sie die Verkaufsformulare daher genau!
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer vereinbarten Gesamtprovision von 3,57 % (inkl%. 19 % MwSt.) würden Käufer und Verkäufer jeweils 5.355 Euro an Provision zahlen (wenn die Teilung vereinbart ist). Gerber Immobilien Hof erläutert Ihnen diese Berechnung gerne im Detail.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Der Provisionsanspruch für Gerber Immobilien Hof entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags – also mit dem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs. Die Zahlung erwarten wir üblicherweise nach unserer detaillierten Rechnungsstellung, die Ihnen selbstverständlich zugeht. Gerne berücksichtigen wir dabei individuelle Wünsche des Verkäufers bezüglich eines Zahlungsziels, das wir im Vorfeld der Beauftragung vereinbaren können.
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Das bedeutet: Derjenige, der den Makler beauftragt (in den meisten Fällen der Vermieter), muss die Maklerprovision bezahlen. Für Mieter ist die Beauftragung eines Maklers in der Regel kostenfrei, es sei denn, sie haben den Makler explizit mit der Suche beauftragt und es wurde ein Suchauftrag vereinbart. Die Höhe der Mietprovision ist gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Auch hier hält sich Gerber Immobilien Hof an die gesetzlichen Vorgaben.
Transparenz ist entscheidend – Ihr Versprechen von Gerber Immobilien Hof
Bei Gerber Immobilien Hof ist Transparenz unser oberstes Gebot. Wir informieren Sie von Anfang an umfassend über alle Kosten und die Höhe der Provision. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und sich die Provisionsvereinbarung genau erklären zu lassen.
Fazit:
Die Bezahlung eines Immobilienmaklers ist in Deutschland durch das Erfolgsprinzip und klare gesetzliche Regelungen beim Kauf und der Vermietung gut geregelt. Achten Sie auf schriftliche Vereinbarungen und scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen – besonders bei Ihrem Partner vor Ort, Gerber Immobilien Hof. Mit einem kompetenten Partner an Ihrer Seite wird Ihr Immobiliengeschäft in Hof zu einem Erfolg.
Das Wichtigste zuerst: Das Erfolgsprinzip
In Deutschland gilt grundsätzlich das Erfolgsprinzip. Das bedeutet: Eine Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag (oder Mietvertrag bei Vermietungen) zustande gekommen ist. Sie zahlen also nur, wenn der Makler seine Leistung erfolgreich erbracht hat – so auch bei Gerber Immobilien Hof.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?
Die Aufteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf ist seit dem 23. Dezember 2020 gesetzlich neu geregelt. Ziel war es, Käufer finanziell zu entlasten. Die Neuregelung betrifft Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Hälftige Teilung: In den meisten Fällen wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt. Das bedeutet, beide Parteien zahlen in der Regel jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision – eine faire Lösung, die wir bei Gerber Immobilien Hof transparent handhaben. Leider gibt es Kollegen, die hier wettbewerbsrechtliche Irreführung betreiben und immer noch mit großen Buchstaben provisionsfrei bewerben. Für die meisten verkauften Immobilien gilt aber die gesetzlich Neuregelung. Erst wenn man im Kleingedruckten oder in kleinen Fußnoten nachliest, dann steht dort nicht für das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung.
Vereinbarung mit dem Verkäufer: Es ist auch möglich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt und sich verpflichtet, die gesamte Provision zu tragen. In diesem Fall zahlt der Käufer nichts direkt an den Makler.
Reine Käuferprovision ist unzulässig: Ein Makler darf nicht mehr ausschließlich vom Käufer eine Provision verlangen, es sei denn, der Käufer hat den Makler explizit mit der Suche nach einer bestimmten Immobilie beauftragt (sogenannter Suchauftrag). Dieser Fall ist in der Praxis eher selten.
Wichtig: Die Provisionsvereinbarung muss schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden. Bei Gerber Immobilien Hof legen wir großen Wert auf klare und verständliche Verträge.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, hat sich aber regional üblicherweise bei einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises eingependelt. In vielen Bundesländern liegt die Gesamtprovision (für Käufer und Verkäufer zusammen) zwischen 3 % und 7 % zzgl. Mehrwertsteuer des Kaufpreises. Auch in der Region Hof orientieren wir uns an diesen üblichen Sätzen, wobei wir stets transparent über die genaue Höhe informieren.
Vorsicht Falle: Achten Sie genau auf die Provisionsangaben! Viele Verkäufer übersehen leicht, wie sich die Mehrwertsteuer auf die Maklerprovision auswirkt. Aus scheinbar geringen Unterschieden im Prozentsatz können deutliche Mehrkosten entstehen. Ein Beispiel: 3% zzgl. 19% MwSt. ergeben 3,57%, während 3,5% zzgl. 19% MwSt. bereits 4,17% und 4% zzgl. 19% MwSt. sogar 4,76% ausmachen. Prüfen Sie die Verkaufsformulare daher genau!
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer vereinbarten Gesamtprovision von 3,57 % (inkl%. 19 % MwSt.) würden Käufer und Verkäufer jeweils 5.355 Euro an Provision zahlen (wenn die Teilung vereinbart ist). Gerber Immobilien Hof erläutert Ihnen diese Berechnung gerne im Detail.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Der Provisionsanspruch für Gerber Immobilien Hof entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags – also mit dem erfolgreichen Abschluss des Verkaufs. Die Zahlung erwarten wir üblicherweise nach unserer detaillierten Rechnungsstellung, die Ihnen selbstverständlich zugeht. Gerne berücksichtigen wir dabei individuelle Wünsche des Verkäufers bezüglich eines Zahlungsziels, das wir im Vorfeld der Beauftragung vereinbaren können.
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Das bedeutet: Derjenige, der den Makler beauftragt (in den meisten Fällen der Vermieter), muss die Maklerprovision bezahlen. Für Mieter ist die Beauftragung eines Maklers in der Regel kostenfrei, es sei denn, sie haben den Makler explizit mit der Suche beauftragt und es wurde ein Suchauftrag vereinbart. Die Höhe der Mietprovision ist gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Auch hier hält sich Gerber Immobilien Hof an die gesetzlichen Vorgaben.
Transparenz ist entscheidend – Ihr Versprechen von Gerber Immobilien Hof
Bei Gerber Immobilien Hof ist Transparenz unser oberstes Gebot. Wir informieren Sie von Anfang an umfassend über alle Kosten und die Höhe der Provision. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und sich die Provisionsvereinbarung genau erklären zu lassen.
Fazit:
Die Bezahlung eines Immobilienmaklers ist in Deutschland durch das Erfolgsprinzip und klare gesetzliche Regelungen beim Kauf und der Vermietung gut geregelt. Achten Sie auf schriftliche Vereinbarungen und scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen – besonders bei Ihrem Partner vor Ort, Gerber Immobilien Hof. Mit einem kompetenten Partner an Ihrer Seite wird Ihr Immobiliengeschäft in Hof zu einem Erfolg.
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